Gesetzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 2000/53/EG zur Rücknahme von Altfahrzeugen wurde in Deutschland durch das Altfahrzeug-Gesetz und die dazu gehörende Altfahrzeug-Verordnung umgesetzt. Diese sind am 1. Juli 2002 in Kraft getreten.
Bedingungen für die kostenlose Rücknahme
Seit Inkrafttreten haben Sie als Kunde (Letzthalter des Fahrzeugs) die Möglichkeit, Ihr altes Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben. Folgende Bedingungen muss Ihr Altfahrzeug dazu erfüllen:
- Es handelt sich um einen Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen oder Transporter bis zu 3,5 t.
- Das Fahrzeug wurde ab dem 1. Juli 2002 zugelassen. (Seit dem 1. Januar 2007 ist dann auch die Rückgabe aller anderen Modelle, unabhängig vom Baujahr, für Sie kostenlos.)
Zusätzlich muss das Fahrzeug für die kostenlose Rücknahme folgende Kriterien erfüllen:
- Alle wesentlichen Bestandteile wie Antrieb (Motor, Getriebe, etc), Fahrwerk, Karosserie, Katalysator oder elektronische Steuergeräte sind im Fahrzeug vorhanden.
- Es befindet sich kein Abfall im Fahrzeug.
- Das Fahrzeug ist oder war vor der Stilllegung mindestens 1 Monat in einem Land der europäischen Union zugelassen.
- Der Fahrzeugbrief wird mit übergeben.
Die Altfahrzeugrücknahme
Wenn Sie Ihr Fahrzeug als Altfahrzeug stilllegen lassen möchten, dann müssen Sie folgendes beachten: Zur Abmeldung Ihres Altfahrzeuges benötigen Sie einen so genannten Verwertungsnachweis. Dieser Verwertungsnachweis bestätigt, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde. Diesen Verwertungsnachweis dürfen nur zertifizierte Demontagebetriebe, zertifizierte und autorisierte Annahmestellen oder vom Hersteller benannte Rücknahmestellen ausstellen.
Um Ihnen eine einfache Entsorgung Ihres Altfahrzeuges zu ermöglichen, unterhält die Daimler AG ein flächendeckendes Netz aus Rücknahmestellen, die Ihren alten smart kostenlos zurücknehmen.
Unsere vertraglich gebundenen Demontagebetriebe sind von unabhängigen Sachverständigen nach der Altfahrzeug-Verordnung zertifiziert und erfüllen alle gesetzlichen Forderungen. Zusätzlich werden sie nach unseren Qualitätskriterien auditiert und von uns überwacht.
Verwertung
Zuerst wird das Fahrzeug pflichtgemäß trockengelegt, indem sämtliche Betriebsflüssigkeiten (wie z.B. Öl, Bremsflüssigkeit) des Wagens entfernt und recycelt werden. Anschließend werden wieder verwendbare Teile sowie verwertbare Materialien demontiert.
Die verwertbaren Materialien wie Glas, Reifen, große Kunststoffteile, etc. werden in gesonderten Recyclingwegen aufbereitet Die Restkarosserie wird geschreddert, in die unterschiedlichen Fraktionen getrennt und diese dann weitestgehend in den Stoffkreislauf zurückgeführt.
Recyclinggerechte Konstruktion
Der Umweltschutz gehört zu den wesentlichen Unternehmenszielen der Marke smart. Das bedeutet sparsamer Umgang mit natürlichen Ressourcen. Deshalb ist unser Ziel: Mehr recyceln und damit weniger entsorgen.
Wir denken vom Anfang bis zum Ende. Bereits bei der Entwicklung unserer Fahrzeuge hat eine umwelt- und recyclinggerechte Konstruktion einen hohen Stellenwert. Ein gutes Beispiel dafür ist der Einsatz von sortenreinen Materialien bei Instrumententafeln, Radlaufverkleidungen und Unterbodenverkleidungen. Diese erlauben eine einfache Demontage und ein hochwertiges, stoffliches Recycling.
Darüber hinaus werden bei unseren Fahrzeugen die Verkleidungen der Radläufe zu 100% aus recyceltem Kunststoff hergestellt. Die Vorteile liegen auf der Hand: umweltschonend und recyclingfähig.
In den Umweltleitlinien der Daimler AG verpflichten wir uns zur ständigen Verbesserung der Umweltverträglichkeit unserer Produkte. An diesem Maßstab orientieren wir uns täglich, um die Umweltbilanz unserer Fahrzeuge weiter zu optimieren


